Hygienekonzept

für Orchester- und Ensembleproben

 

 

1.Hygieneeinrichtungen

 

Zur regelmäßigen Handhygiene befinden sich Fssigseife sowie Einmalhandtücher in den Toiletten. Beim Eintreffen am Musikerheim sind die Hände zuerst gründlich zu waschen (mind. 20s). Im Probenraum befindet sich zusätzlich noch ein Spender mit Handdesinfektionsmittel.

 

 

2. Reinigung

 

Benutzte Oberflächen und Türklinken sollen von einer beauftragten Person nach jeder Probe, bei besonderer Kontamination auch anlassbezogen dazwischen, desinfiziert und gereinigt werden.

 

Eine Grundreinigung der Türgriffe, Wasch- und Toilettenbereiche erfolgt regelmäßig und ist vom Auszuführenden zu dokumentieren.

 

 

3. Äußere Bedingungen

 

3a) Abstände

 

Die Größe und Ausstattung der Räume muss so sein, dass die Mindestabstände einzuhalten sind: Abstand von grundtzlich 1,5 m bzw. beim Musizieren mit Blasinstrumenten von mindestens 2 m.

Daraus ergibt sich dann auch die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in einem Raum musizieren dürfen: Ein Abstand von mindestens 2 m zur Seite und nach vorne zur nächsten musizierenden Person ist stets zu gewährleisten. Für Schlagzeuger 1,5 m.

Beim Verteilen der Noten sind Handschuhe zu tragen. Bestenfalls werden Noten vor der Probe auf die entsprechenden Stühle oder in eventuell vorhandene persönliche Ablagefächer gelegt.

Im Probenraum sind ggf. Markierungen anzubringen.

 

Räumliche Distanz: Die Musizierenden und Konzertbesucher und etwaige weitere Personen halten einen körperlichen Abstand von mindestens 1,5 m ein. Beim Betreten des Raumes ist eine Maske zu tragen bis man sich am Sitzplatz befindet. Das Instrument wird ausschließlich am Sitzplatz aus- und eingepackt sowie gereinigt. Reinigungstücher verbleiben im eigenen Instrumentenkoffer/Instrumentenetui bzw. werden bei Einwegtüchern entsorgt. Beim Verlassen des Sitzplatzes wird die Maske angezogen. Gedränge an Bühneneingängen oder Türen ist zu vermeiden. Körperkontakt ist zu vermeiden (kein Händeschütteln, Umarmungen etc.). Ein Abstand von mindestens 1,5 m (besser 2 m) zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Deshalb ist der Abstand großgig zu bemessen.

 

 

3b) Maskenpflicht

 

Besucher haben in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mitwirkende haben in geschlossenen Räumen, in denen sich Gäste aufhalten und der Sicherheitsabstand nicht gewährt werden kann, eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Hiervon sind ausgenommen:

 

·          Mitwirkende, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung hrt,

 

·         Mitwirkende, die für die nstlerische Darbietung einen festen Platz eingenommen haben und dabei den erforderlichen Mindestabstand einhalten (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Fällen nur für Auf- und Abtritt)

 

·          Kinder bis zum sechsten Lebensjahr,

 

·          Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

 

 

4. Anzahl der Personen

 

Sowohl beim Unterrichten (Musikunterricht), beim gemeinsamen Musizieren (Proben) und bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. Konzerte) beträgt der Mindestabstand zwischen allen Teilnehmern (Besucher und Mitwirkende) - bei Einsatz von Blasinstrumenten und Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Wenn glich ist auf eine versetzte Aufstellung der Musiker zu achten. Querflöten sowie Holzbser mit tiefen Tönen sollten auf Grund der heren Luftverwirbelungen am Rand platziert werden.

Bei den Schlagzeugern sollte das Instrumentenspiel organisatorisch und personell so vorbereitet werden, dass eine möglichst stationäre Bedienung der Instrumente möglich ist. Ein Austausch von Schlägeln muss vermieden werden. Um Handkontakt beim Abdämpfen der Becken oder beim Wechsel von Handperkussion zu vermeiden, wird empfohlen, mit entsprechenden Handschuhen zu arbeiten. Bestenfalls ist das Instrumententeil vor einem Spielerwechsel zu desinfizieren

Die Absnde zum Dirigenten/zur Dirigentin müssen mindestens 2,0 m betragen. Verwendete Trennwände führen nicht zur Reduktion des Mindestabstands.

Die Abstandsregelung gilt nicht für Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.

 

Bei kulturellen Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200 Besucher zugelassen. Die zahlmäßige Beschränkung gilt nicht für die Mitwirkenden. Die maximale Anzahl von Besuchern und/oder Mitwirkenden reduziert sich ggf. durch den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen allen Personen und der vorhandenen Fläche (Besucher und Bühne). Dies gilt für alle unter 3. genannten Maßnahmen. Besucher sind nach Möglichkeit im Vorfeld (z.B. bei der Reservierung) darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Krankheitssymptomen sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestigten an COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen ein Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen ist.

 

 

5. Umgang mit Instrumenten/Kondenswasser aus den Blasinstrumenten

 

Kondenswasser aus den Blasinstrumenten wird durch Einwegpapiertücher und Einmalschalen aufgefangen. Bei Blasinstrumenten darf kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden. Die Einwegutensilien sind vom Verursachenden“ zu entsorgen. Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen. Ein Verleih von anderen Musikinstrumenten oder deren Nutzung durch mehrere Personen darf nur nach jeweils vollständiger Desinfizierung stattfinden.

 

 

6. Lüften der Räume

 

Die Proben sollen nach glichkeit im Freien stattfinden. Auch im Freien muss auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet werden.

 

Zwischen den einzelnen Unterrichtseinheiten ist eine effektive Lüftung durchzuführen, bei Proben muss regelmäßig gelüftet werden. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl glicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

 

 

7. Verhaltensregeln

 

·          Regelmäßiges ndewaschen (mit Seife für 20-30 Sekunden) besonders vor Beginn des Unterrichts

·          Desinfektion der Hände beim Betreten der Unterrichtsräume

·          Abstand halten (mindestens 1,5m bzw. 2m beim Musizieren)

·          Einhalten der Hust- und Nies-Etikette (in die Armbeuge husten oder niesen)

·          Kein Körperkontakt

·          Vermeiden des Berührens von Augen, Mund und Nase

·          Eintreffen und Verlassen des Musikerheims unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nase- Bedeckung

·          Kein unnötiges Aufhalten im Gebäude

·          Türgriffe, Lichtschalter etc. nach glichkeit nicht mit der Hand betätigen, besser z.B. mit dem Ellenbogen

·          Gegenstände wie Stifte, Drum-Sticks etc. selbst mitbringen und nicht durchtauschen, keine Tassen oder Becher etc. gemeinsam benutzen

·          Trinkgläser bzw. –becher mitbringen

·          Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen.

·          Bei spezifischen Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinns, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) unbedingt zuhause bleiben!

·          Dies gilt auch für Personen, die Kontakt zu einer mit CoVid-19 infizierten Person binnen der letzten 14 Tage hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

 

 

8. Anwesenheitsliste

 

Um gliche Infektionsketten rückverfolgen zu können, werden Anwesenheitslisten mit Name, von der beauftragten Person (z.B. Schriftführer) geführt.

 

 

9. Unterrichtsutensilien

 

Die Scler/innen bzw. Musiker/innen müssen ihre Unterrichtsutensilien (Stifte, Radiergummi, Instrument, Schlagzeugsticks, Notenständer, etc.) selbst mitbringen und dürfen ausschließlich diese verwenden.

 

 

10. Personen mit Risikoerkrankung

 

Personen, die zu einer Risikogruppe gehören oder Vorerkrankungen haben bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie/Ihre Erziehungsberechtigten müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme am Probenbetrieb entscheiden.

 

Dies gilt insbesondere für:

·          Schwangere

·          Personen mit Vorerkrankungen, insbesondere des Atmungssystems, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankungen der Leber oder Niere

·          Personen deren Immunsystem durch Medikamente, eine Chemo oder Strahlentherapie geschwächt ist

·          Personen mit Schwerbehinderung

·          Personen, bei denen derartige Konstellationen im häuslichen Umfeld bestehen

 

 

11. Verantwortung für sich und die Gruppe

 

Jede Musikerin / jeder Musiker ist verpflichtet, sich an das Hygienekonzept des Musikvereins zu halten sowie andere Personen kollegial an die Regeln zu erinnern.

 

 

12. Ausschluss wegen Erkrankung

 

Nach einem positiven Coronavirus-Test eines/einer Musizierenden oder innerhalb dessen Haushalts nimmt dieser/diese bis zur Vorlage eines negativen Corona-Tests und frühstens nach 14 Tagen wieder an Proben bzw. Auftritten nicht mehr teil.

 

  

13. Ausschluss wegen Symptomen

 

Nur symptomfreie Personen dürfen an einer Probe bzw. Auftritt teilnehmen. Wer Symptome akuter Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit bei sich selbst oder einer Person, die mit ihm in einem Haushalt lebt, feststellt, bleibt zu Hause.

 

Alle Musizierenden sind angehalten, nur dann zur Probe zu erscheinen, wenn sie sich grundsätzlich gesund und leistungsfähig fühlen.

 

Ausgeschlossen sind auch Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Person hatten, bei der ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.

 

 

14. Elterninfo

 

Bei Kindern und Jugendlichen sind auch deren Erziehungsberechtigte über das Hygienekonzept aufzuklären. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sie bei Auftreten von geringsten Anzeichen für typische Covid-19-Symptome ihre Kinder nicht zur Probe oder zu einem Auftritt schicken.

 

 

15. Fahrgemeinschaften

 

In der aktuellen Phase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zu den Proben oder Auftritten verzichtet werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden von im Haushalt lebenden Personen zur Probe gefahren bzw. fahren/gehen selbst.

 

 

16. Aushang/Veröffentlichung Hygienekonzept

 

Dieses Hygienekonzept wird im Probenraum ausgehängt, auf der Homepage des Musikvereins veröffentlicht sowie den Musiker/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten und musikalischen Leitern vorab zur Kenntnis gebracht. Die Kenntnisnahme und damit verbundene Selbstverpflichtung zur Beachtung ist von den Musiker/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten spätestens bei der ersten Probe/beim ersten Unterricht nach Inkrafttreten dieser Richtlinie unterschrieben vorzulegen!

 

 

Hösbach, 29.06.2020

 

 

(gez.) Peter Maidhof

1. Vorsitzende